UVV Prüfung und Wartung von…
…kraftbetätigten Fenstern, Toren und Türen nach BGR 232 (bisherige ZH 1/494). Die deutschen Berufsgenossenschaften haben in den BGR (berufsgenossenschaftliche Regeln) die jährliche Prüfung von kraftbetätigten Türen, Toren, Schranken und Fenstern wie folgt festgelegt:
„Kraftbetätigte Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand überprüft werden“.
Unsere Techniker sind ausgebildet, unter Zugrundelegung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerks Ihre kraftbetätigten Fenster, Türen, Tore und Schranken zu überprüfen.
Ihre Anlage wird auf Zustand und Betriebssicherheit geprüft; ein Protokoll wird erstellt und gegebenenfalls eine Prüfplakette erteilt.
Sollten Schäden, Sicherheitsmängel oder Reparaturbedarf festgestellt werden, enthält das Prüfprotokoll detaillierte Angaben hierzu. Über die voraussichtlichen Reparatur- und Materialkosten (die nicht im Prüfprotokoll aufgeführt sind), wird ein gesondertes und unverbindliches Angebot an Sie ergehen.
Gerne führen wir in Ihrer Firma die UVV-Prüfungen durch und freuen uns auf Ihren Anruf.