Die Instandhaltung von Feststellanlagen…
…umfasst die Prüfung, die Wartung und die Instandsetzung. Die regelmäßige Prüfung und Wartung der Feststellanlagen wird vom Deutschen Institut für Bautechnik – DIBt – für die einwandfreie Funktion vorgegeben.
Im Auszug aus den DIBt. Richtlinien für Feststellanlagen heißt es:
- Die Feststellanlage muß vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden
- Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen , sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist.
- Diese Prüfung und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder von einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind beim Betreiber aufzubewahren.
Durch regelmäßige Prüfung und Wartung werden Funktionsstörungen vermieden. Die Wartung wirkt hier wert- und sicherheitserhaltend. Feststellanlagen für Feuerschutz- abschlüsse sind als Sicherheitseinrichtung anzusehen. Die automatische Schließung in Brandfällen kann langfristig nur durch eine regelmäßige und fachgerechte Wartung sichergestellt werden. Hiermit verringert der Betreiber ganz entscheidend die tatsächliche Schadensgefahr und zugleich sein Haftungsrisiko. Die Firma BVV bietet durch ihre ausgebildeten Sachkundigen, deren Wissen durch ständige Schulungen auf dem aktuellsten Stand gehalten wird, ein vollständiges Wartungsprogramm und gewährleistet durch ihre geschulten Sachkundigen die ständige Funktionsbereitschaft – zugunsten der Sicherheit!