Sofern RWA- Anlagen vorhanden sind,…
…ist der Betreiber für die Einsatzbereitschaft seiner Anlage verantwortlich. Gemäß den Landesbauordnungen wird die Instandhaltung von Anlagen baulichen Brandschutzes gesetzlich vorgeschrieben. Insbesondere gilt dies bei Anlagen die aufgrund von bauaufsichtlichen Auflagen für die Bau- und Nutzungsfreigabe installiert wurden. Der Abschluß eines Wartungsvertrages wird dringend empfohlen. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen nach den Technischen Regeln regelmäßig mindestens 1 x jährlich, komplett mit allen Bestandteilen auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft inspiziert, gewartet und sofern erforderlich, instand gesetzt werden.
Unsere Techniker sind geschult, diese Prüfungen unter Zugrundelegung der Vorschriften der Berufsgenossenschaften sowie der Prüfhinweise der Hersteller durchzuführen. Sicherheit hat dabei oberste Priorität; unsere Mitarbeiter besitzen einen gültigen Sicherheitspass.
Ihre Anlage wird auf Zustand und Betriebssicherheit geprüft; ein Protokoll wird erstellt und gegebenenfalls eine Prüfplakette erteilt.
Sollten Schäden, Sicherheitsmängel oder Reparaturbedarf festgestellt werden, enthält das Prüfprotokoll detaillierte Angaben hierzu. Über die voraussichtlichen Reparatur- und Materialkosten (die nicht im Prüfprotokoll aufgeführt sind), wird ein gesondertes und unverbindliches Angebot an Sie ergehen.
Gerne führen wir in Ihrer Firma die UVV-Prüfungen durch und freuen uns auf Ihren Anruf.